Der Erbschein gilt als amtliches Dokument

By | 16. Juli 2015

Der Erbschein ist amtliches Dokument, das den Erben als solchen ausweist. Diejenigen, die glauben Erben zu sein, beantragen den Erbschein beim Nachlassgericht. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Ausnahme bildet Baden-Württemberg. Hier ist für das Beantragen das zuständige staatliche Notariat die richtige Anlaufstelle. Einen Erbschein kann der Erbe schriftlich beantragen oder direkt beim Nachlassgericht.

Gesetzliche Erben

Berechtigt, einen Erbschein zu beantragen, sind die gesetzlichen Erben, der Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker sowie die Gläubiger von Erblasser oder Erben. Liegt ein Testament vor, ist die Erbfolge klar. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein eigenhändiges oder öffentliches Testament handelt. Der Vorteil eines öffentlichen Testaments ist die Gültigkeit dieses in Verbindung mit dem Protokoll der Testamentseröffnung bei Banken und Versicherungen. Sind keine Immobilien im Nachlass vorhanden, brauchen die Erben keinen Erbschein beantragen. Bei Immobilien ist auch bei einem öffentlichen Testament ein Erbschein für die Vorlage beim Grundbuchamt notwendig.

 

Erbschein beantragen

Liegt kein Testament vor, beantragt der gesetzliche Erbe beim Nachlassgericht / Notariat einen Erbschein. Bei Antragstellung sind die Angaben

• zur Person
• zum Verwandtschaftsverhältnis
• über Personen, die den Antragsteller vom Erbe ausschließen
• über Testament oder Erbvertrag
• ob ein Rechtsstreit anhängig ist
• Güterstand
• Todeszeitpunkt des Erblassers.

 

 
zu machen. Bei der Frage über einen Rechtsstreit geht es um gerichtliche Verfahren über Erbrecht. Alle Angaben sind durch Nachweise zu belegen. Dazu gehören beglaubigte Dokumente wie Geburtserkunden, Heirats- und Sterbeurkunden oder das Stammbuch mit den Originaldokumenten. Ebenfalls vorzulegen ist ein eventuelles Scheidungsurteil. Das Nachlassgericht / Notariat fordert vom Antragsteller eine eidesstattliche Versicherung, dass seine Angaben richtig sind und der Wahrheit entsprechen. Sind mehrere gesetzliche Erben vorhanden oder in einem Testament dokumentiert, kann jeder Erbe einen Erbschein über seinen Erbanteil beantragen.

Warum ist ein Erbschein notwendig?

Hat der Erblasser eine oder mehrere Personen zu Erben ernannt, bedeutet dies nicht, dass diese automatisch nach dem Ableben des Erblassers über den Nachlass verfügen dürfen. Sie sind zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers über den gesamten Nachlass Eigentümer und verfügungsberechtigt. Frei verfügen können sie jedoch nicht über den Nachlass. Banken und andere Institutionen stellen sich quer und verweigern jeglichen Zugriff auf die Konten, Policen oder sonstige Vermögenswerte. Sie müssen von Rechts wegen sicher sein, dass die Person auch tatsächlich Erbe ist. Ein Erbschein legitimiert die Person als Erbe des Erblassers und Eigentümer des Nachlasses. Das öffentliche Testament beweist die Richtigkeit ebenso, doch nach § 35 Abs. 1 GBO kann der Erbe ausschließlich unter Vorlage eines Erbscheins Immobilien auf sich umschreiben lassen.