Die Testamentseröffnung

By | 26. August 2011

Die TestamentseröffnungIm Allgemeinen bezeichnet man die Testamentseröffnung als ein Verfahren, bei dem der Inhalt eines Testaments von einer verstorbenen Person offenbart wird. Eröffnet wird dieses Testament nur für Beteiligte und Angehörige, die das Recht auf die Einsicht haben. In den meisten Fällen sind das Familienangehörige oder Kinder der verstorbenen Personen. Ob das Testament noch gültig ist, wird nicht vom Nachlassgericht geprüft sondern geschieht durch das Erbscheinverfahren. Für die Testamentseröffnung ist das örtliche Amtsgericht zuständig, bei dem der Erblasser ein Testament hinterlassen hat. Dieses lässt sich meist durch den letzten Wohnsitz des Verstorbenen ermitteln. Sollte dieser keinen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben, ist dafür das Amtsgericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Ist beim Nachlassgericht die Nachricht über einen Todesfall eingegangen werden alle Beteiligten zu einer Testamentseröffnung eingeladen. Dazu gehören neben Erben auch Vermächtnisnehmer, Pflichtteilberechtigte und Testamentsvollstrecker. Sollte keine Einladung an die Hinterbliebenen erfolgt sein, können sich diese dennoch eine Abschrift des Protokolls und das eröffnete Schriftstück zusenden lassen. Wichtig ist es, zu beachten, dass bei einer Testamentseröffnung keine Erben festgelegt werden. Lediglich der Inhalt des Testaments wird offenbart und kann von allen Beteiligten eingesehen werden. Ein Trauerfall ist in jeder Hinsicht eine bewegende und schmerzende Situation. Dazu gehören neben dem eigentlichen Trauern jedoch auch rechtliche Angelegenheiten, die zudem erledigt werden müssen. Die Testamentseröffnung ist eine Trauerarbeit, die nicht immer ganz reibungslos verläuft. Betroffene sollten vorab den passenden Dresscode finden und, wenn nötig, entsprechende Kleidung einkaufen. Für die Männerwelt bedeutet das, sich neben einem Anzug auch eine Krawatte rot bestellen zu müssen. Mit der Testamentseröffnung sind viele Fragen verbunden, die jedoch in einfachen Worten erklärt werden können.