Erbschein: Diese Arten gibt es

By | 20. August 2018
Es gibt nicht nur einen Erbschein, sondern viele verschiedene Varianten.

Der Erbschein und seine verschiedenen Arten.

Je nach dem, was es zu vergeben gibt und wer als Erbe eingesetzt wird, gibt es verschiedene Arten des Erbscheins. Wie haben die Übersicht.

Wozu gibt es einen Erbschein?

Ein Erbschein gibt Auskunft darüber, was vererbt wird und vor allem auch, an wen das Erbe gehen soll. In der Regel beinhaltet der Erbschein auch Angaben über die Abfolge der Vollstreckung des Testaments. 

Meist verlangen Banken, wenn es um den Nachlass einer verstorbenen Person geht, dass die Erben einen Erbschein vorlegen. Rein rechtlich (Urteil BGH XI ZR 401/12) würde aber auch schon ein Testament ausreichen. Um jedoch auf Nummer Sicher zu gehen, ist man mit einem Erbschein besser beraten. 

Die verschiedenen Arten des Erbscheins

Die Erbschaft kann unterschiedlich geregelt sein und für diese unterschiedlichen Arten benötigt man eben auch unterschiedliche Erbscheine. So hat man als Erblasser die Möglichkeit, verschiedene Erben einzusetzen und beispielsweise auch Vermögen im Ausland aus dem Erblass auszuklammern.

Die Arten des Erbscheins: Der Alleinerbschein

Wie der Name bereits andeutet, ist der Alleinerbschein für Personen, denen das Erbe ausschließlich und ganz allein zukommt. Dazu muss die jeweilige Person als Alleinerbe oder Alleinerbin im Testament genannt sein. Natürlich muss man dabei auch immer die gesetzliche Erbfolge beachten. Eine Person als Alleinerbe oder Alleinerbin einzusetzen ist nur dann auch rechtlich gültig, wenn man damit keine Personen, die vorher in der Erbfolge stehen, benachteiligt. 

Das bedeutet daher auch, dass in einem Alleinerbschein eine andere Person stehen kann, als im Testament eingesetzt war. Wurde im Testament nämlich die gesetzliche Erbfolge außer Acht gelassen, ist es ungültig. In diesem Fall gibt nur der Erbschein über die Rechtsnachfolge Auskunft. 

Zweite Art des Erbscheins: Der Teilerbschein

Der Teilerbschein ist eine beliebte Variante, wenn ein Teil der Erben unbekannt ist, oder aber unbekannt bleiben möchte. Der Teilerbschein beinhaltet dann nur die Angaben darüber, wie groß der Erbteil des Antragstellers ist. Ein Teilerbschein wird benötigt, wenn Sie als Erbe Zugriff auf das Konto des Erblassers haben möchten, oder beispielsweise auch eine Immobilie, die Sie geerbt haben, verkaufen möchten.

Eine Abwandlung des Teilerbscheins ist der sogenannte gemeinschaftliche Erbschein. Bei dieser Variante gibt es mehrere Personen, die gemeinsam etwas geerbt haben. Das können sie sich in einem gemeinschaftlichen Erbschein bestätigen lassen. Diese Art des Erbscheins ist bei einer Erbengemeinschaft der Normalfall. Neben den Namen enthält der gemeinschaftliche Erbschein auch Angaben drüber, auf wen welche Quoten beim Nachlass entfallen. Sollten jedoch alle Erben eine Erklärung darüber abgegeben haben, dass sie auf die Quoten verzichten, werden diese nicht im Erbschein angegeben. 

Sollte trotzdem eine dieser Personen einen Teilerbschein haben möchten, kann der ohne große Probleme zusätzlich zu dem gemeinschaftlichen Erbschein ausgestellt werden. 

Kosten gemeinschaftlicher Erbschein

Wie wir gesehen haben, wird in der Mehrzahl der Fälle ein gemeinschaftlicher Erbschein von der Erbengemeinschaft beantragt. Jedoch müssen dazu alle Erben, die im Testament benannt worden sind, dem Antrag zustimmen. Ist das geschehen, kann auch ein Erbe allein den gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

Achtung: Die Kosten für den Erbschein werden nur der Person in Rechnung gestellt, die ihn auch beantragt hat. Sollten Sie diese Person sein, ist es sinnvoll, sich vorab mit den restlichen Erben über eine Kostenübername zu verständigen. Ohne die haben Sie nämlich nicht nur die ganze Arbeit, sondern bleiben auch noch auf den Kosten sitzen. 

Gegenständlich beschränkter Erbschein

Der gegenständlich beschränkte Erbschein, auch unter dem Namen territorial beschränkter Erbschein, ist eine weitere Variante des Erbscheins. Dabei bezieht sich der Nachlass nur auf die Gegenstände und Immobilien, die sich im Inland befinden. Besonders bei Immobilien im Ausland empfiehlt sich diese Art des Erbscheins. Denn damit kann das Erbe im Inland bereits in aller Ruhe abgehandelt werden, bevor man sich dem Nachlass im Ausland zuwendet. Unter Umständen kann man im Ausland nämlich auch von einem günstigeren Erbrecht profitieren. 

Unser Tipp: Im Zweifel sollten Sie immer einen Notar zu Rate ziehen. Der kennt sich mit diesen Frage aus und kann Ihnen dabei helfen, das beste Vorgehen zu finden.