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Nach dem Ableben eines geliebten Menschen beginnt für die Hinterbliebenen der Gang zum Testamentsvollstrecker

Nach dem Ableben eines geliebten Menschen beginnt für die Hinterbliebenen der Gang zum Testamentsvollstrecker, dem Nachlassgericht oder Notariat. Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, kommt es zur Testamentseröffnung. Ob die Erben einen Erbschein brauchen, hängt davon ab, ob der Erblasser ein öffentliches Testament verfasste. Ist dies der Fall, gilt dies mit dem Protokoll der Testamentseröffnung nach Legitimation der… Read More »