Erbschein Frist

Der Erbschein ist ein gerichtlich ausgestellter Nachweis und er gibt verbindlich Auskunft über alle erbrechtlichen Verhältnisse. Er benennt also auch namentlich den Erben und sein gesetzliches oder im Testament festgelegtes Erbrecht. Auch Einschränkungen sind aus dem Erbschein zu lesen: ob der Erbe nur zu einem gewissen Anteil oder zur gesamten Erbschaft als Alleinerbe berufen ist (§ 2353 BGB). Grundsätzlich ist es zur Handlungsfähigkeit des Erben immer sinnvoll den Erbschein so rasch wie möglich zu beantragen und keine langen Fristen abzuwarten.

Erbschein Frist – Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft?

Erben, die der Annahme sind, dass die Erbschaft überschuldet ist sollten sehr gut überlegen, ob sie diese annehmen wollen. Dies ist der Fall, wenn sie die Ausschlagungsfrist verstreichen lassen. Eine Voraussetzung für die Erteilung des Erbscheines ist nämlich die Annahme des Erbes. Gemäß § 1942 BGB geht der Nachlass kraft Gesetzes automatisch nach dem Ableben des Erblassers auf den gesetzlichen Erben über. Durch die sichtbare und schlüssige Annahme jedoch wird der Annehmende unwiderruflich Erbe.

Bis zu dieser Übernahme besteht eine Art Schwebezustand. Sollten  Maßnahmen erforderlich werden, muss in dieser Zeit das Nachlassgericht für den Nachlass eingreifen lt. § 1960 BGB (Nachlasspflegschaft  lt. § 1961 BGB). Während dieser Zeit gibt es nur vorläufige Erben. Mit der Annahme des Nachlasses beginnt auch die Erbenhaftung.

Wie ereignet sich die Annahme einer Erbschaft?

Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:

ü  Die Annahme muss der Erbe nicht besonders erklären. Aus dem Verhalten ergibt sich, dass er die Erbschaft angenommen hat. Im Gerichtsjargon nennt man dies ein schlüssiges Verhalten. Beispiele hierzu: Der Erbe macht Ansprüche aus dem Nachlass geltend, er zieht in das Haus des Verstorbenen ein oder verkauft Teile des Nachlasses oder beantragt einen Erbschein.

ü  Ausnahme: Er trifft lediglich Fürsorgemaßnahmen:

– wie die dringend notwendige Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten

– das Bezahlen von Beerdigungskosten (hierzu sind enge Verwandte ohnehin verpflichtet)

Die  Charakteristik solcher Verhaltenweisen wird im Einzelfall durch das Nachlassgericht beurteilt

ü  Eine Annahme kann der Erbe auch ausdrücklich erklären

ü  Rechtlich ist die Annahme ohnehin erfolgt, wenn der Erbe die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen ungenutzt hat vergehen lassen. Die Ausschlagungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe Kenntnis vom Nachlass erlangt hat.

Erbschein Fristen – Voraussetzungen im BGB

Alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Erbschein- Verfahrens und letztlich zur Erteilung des Erbscheines stehen in den §§ 2353 – 2370 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Erbscheinsverfahren läuft nach den Regeln der Gesetzesvorschriften über „Das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (§§ 342 bis 373 FamFG ).

Auf Antrag des Erben hin eröffnet das Nachlassgericht das Erbscheinsverfahren und letztendlich erfolgt die Erteilung des Erbscheins.

Erbschein Fristen – was ist zu tun bei einer Ablehnung?

Erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid so stehen jedem Antragsteller lt. § 58 Abs.2 FamFG verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung.

  • Der Antragsteller kann Beschwerde einlegen gegen den Beschluss des Gerichts.
  • Die Beschwerde muss binnen 1 Monats (Einreichungsfrist) ab dem Termin der Bekanntgabe beim Nachlassgericht schriftlich oder zu Protokoll eingelegt werden
  • Sollte das Nachlassgericht den Beschluss nicht ändern:
  • Muss über die Beschwerde das Oberlandesgericht entscheiden

Das rasche Handeln ist jedem Erben anzuraten, deshalb macht es auch keinen Sinn die Ausschlagungsfrist zu lange herauszuzögern. Das deutsche Erbrecht bietet einige Möglichkeiten, die Erbenhaftung einzugrenzen und trotzdem die sorgfältige Betreuung des Nachlasses zu gewährleisten.