Ist es notwendig, im Erbfall bei der Bank einen Erbschein vorzulegen?
Banken und Sparkassen haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Nr. 5 eine Klausel aufgeführt, wonach nach dem Tod des Kunden zur Klärung der Verfügungsbefugnis des oder der Erben im Regelfall ein Erbschein vorgelegt werden muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 08.10.2013 (AZ: XI ZR 401/12) entschieden, dass die Klausel Nr. 5 der… Read More »