Erbrecht bei Kuckuckskindern – die gesetzlichen Grundlagen kennen

By | 17. Januar 2019

Erbrecht bei KuckuckskindernBeim deutschen Erbrecht spielt es eine entscheidende Rolle, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis Erben und Erblasser zueinanderstanden. Dabei gilt: Je enger die Verwandtschaft war, desto weiter vorn in der Erbfolge steht der Erbe und desto größer ist dessen zu erwartendem Anteil am Nachlass. Neben dem Ehepartner des Verstorbenen stehen in erster Linie seine Kinder in der Erbfolge weit vorn.

Von wem stammt ein Kind ab?

In der Regel ist es sehr schnell zu klären, wer ein Kind des Erblassers und damit erbberechtigt ist. Bei Müttern ist dies besonders einfach: Laut BGB sind im Falle des Todes einer Mutter alle Kinder, die diese geboren hat, erbberechtigt. Etwas schwieriger kann allerdings die Frage nach einer Erbberechtigung sein, wenn es sich bei dem Erblasser um einen Vater handelt. Denn nicht immer steht hier die Abstammung de jure und somit die Erbberechtigung in direktem Zusammenhang mit der Zeugung und Geburt eines Kindes.

Deshalb hat der Gesetzgeber die Abstammung folgendermaßen festgelegt: Laut Paragraph 1592 BGB stammt ein Kind von einem Mann ab, wenn

  • er zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet ist,
  • die Vaterschaft von ihm anerkannt wurde (dies kann bereits vor der Geburt erfolgen) oder
  • seine Vaterschaft per Gericht festgestellt worden ist.

Nicht immer die gleiche Person – der biologische und der juristische Vater

Stirbt ein verheirateter Mann, so gilt er auch dann als Vater eines Kindes, wenn dieses in einem Zeitraum von bis zu 300 Tagen nach seinem Tod geboren wird.

Bei Kindern, die außerehelich geboren werden, ist eine Vaterschaftsanerkennung vonseiten des Mannes nur dann wirksam, wenn die Mutter dieser zustimmt.

Feststellung der Vaterschaft durch ein Gericht

Eine Vaterschaft kann nur dann gerichtlich festgestellt werden, wenn sie nicht ohnehin durch eine Ehe mit der Mutter gegeben ist, oder wenn der betreffende Mann die Vaterschaft bereits anerkannt hat.

 

Auch ein Gericht kann eine Vaterschaft feststellen

Erbrecht bei KuckuckskindernZu diesem Zweck wird der mögliche Vater zur Abgabe eines Wangenschleimhautabstrichs verpflichtet, auf deren Grundlage ein DNA-Gutachten erstellt wird. Selbst nach dem Tod eines potentiellen Vaters kann dessen Vaterschaft per Gericht festgestellt werden. Dazu muss allerdings eine Exhumierung angeordnet werden, was ein sehr aufwendiges und teures Verfahren ist, das mit einigen Strapazen für alle Hinterbliebenen einhergeht.

Erbrechte der sogenannten Kuckuckskinder

Die gesetzliche Erbfolge gibt vor, dass die Kinder des Verstorbenen in einem Erbfall ein vorrangiges Erbrecht haben. In diesem Zusammenhang kommt immer wieder die Frage auf, ob sogenannte Kuckuckskinder ebenfalls erbberechtigt sind. Diese Frage kann mit einem eindeutigen Ja beantwortet werden. Als Kuckuckskinder gelten Kinder, die juristisch als Abkömmlinge von jemandem gelten, ohne dass tatsächlich eine biologische Abstammung vorliegt.

Sogenannte Kuckuckskinder haben die gleichen Erbrechte wie ihre Halbgeschwister

Die Gesetzeslage ist hier ganz klar: War ein Mann zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes mit dessen Mutter verheiratet oder hat er die Vaterschaft anerkannt, so gilt er laut Gesetzgeber als Vater des Kindes. Diese Regelung betrifft ebenso noch ungeborene Kinder. Eine juristische Vaterschaft bedeutet, dass die Kuckuckskinder allen anderen Kindern des Erblassers gesetzlich gleichgestellt und somit erbberechtigt sind.

Von den – in den meisten Fällen Halbgeschwistern – potentieller Kuckuckskinder muss diese Tatsache hingenommen werden. Andererseits hat das Kuckuckskind wiederum keinerlei Rechte, etwaige Erbansprüche an den biologischen Vater geltend zu machen, da es sich bei diesem nicht um den juristischen Vater handelt. Für die gesetzliche Erbfolge ist demnach ausschließlich die juristische Vaterschaft von Relevanz. Weder für Erbanspruch noch für Aufteilung des Nachlasses spielt es eine Rolle, ob es sich bei den Abkömmlingen einer Person um leibliche Kinder, Kuckuckskinder oder adoptierte Kinder handelt.

Wie kann eine Vaterschaft angefochten werden?

Sobald ein Mann juristisch als Vater eines Kindes gilt, kann an diesem Umstand nur noch eine Anfechtung der Vaterschaft etwas ändern. Folgende Personen sind zu einer Vaterschaftsanfechtung berechtigt:

  • der Mann, der laut Gesetz der juristische Vater des Kindes ist
  • ein Mann, der mit der Mutter in der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte und dies unter Eid versichert
  • das betreffende Kind selbst
  • die Mutter des Kindes

Hierbei ist zu beachten, dass eine Vaterschaft nur innerhalb von zwei Jahren angefochten werden kann. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Anfechtende von den Umständen Kenntnis erlangt, die für oder gegen die Vaterschaft sprechen.

 

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