Statt Schulden zu erben lieber die Erbschaft ausschlagen

By | 27. Februar 2013

Statt Schulden zu erben lieber die Erbschaft ausschlagenJemand, der aufgrund eines rechtskräftigen Testamentes einen Anteil an einer Erbschaft zugesprochen bekommt, ist danach nicht immer nur glücklich. Handelt es sich bei den Erben nämlich etwa um eine Erbengemeinschaft, so müssen nun sämtliche Schritte mit allen Mitgliedern gleichermaßen abgesprochen und alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Auch als Alleinerbe verspricht die Erbschaft nicht immer nur Gutes. So kann es auch passieren, dass ein Verstorbener seinen Hinterbliebenen einen Nachlass, welcher sich aus Schulden zusammensetzt, hinterlässt. Hier kann es sich etwa um offene Rechnungen handeln, die seitens des Erblasers zu Lebzeiten nicht beglichen wurden. Auch ein Haus oder ein Grundstück kann der Grund für die Schulden sein.

Nach der Testamentseröffnung darf sich jeder Erbe überlegen, ob er die Erbschaft annehmen möchte oder nicht. Dies sollte im Einzelfall immer gut durchdacht sein. Vor allem, wenn der Nachlass Schulden aufweist, sollte genau abgewogen werden, ob die Erbschaft angetreten wird oder nicht. Die Schulden des Verstorbenen werden sonst schnell zu den Schulden des Erben. Und diese können den Erben nicht nur in finanzielle Schwierigkeiten bringen, sondern in manchen Fällen sogar ruinieren.

Sich fachliche Unterstützung holen

Jeder Erbe sollte sich im Zuge der Erbschaft professionell beraten lassen. Handelt es sich um vererbte Schulden, dann kann ein Fachanwalt weiterhelfen. Dieser kann seinem Mandanten entsprechende Ratschläge geben, ob die Begleichung der Schulden Aussicht auf Erfolg hat oder ob vom Erbantritt lieber abzusehen ist. Entscheidet sich der Erbe trotz einer umfassenden Beratung für den Antritt des Erbes, so kann es passieren, dass ein Inkassounternehmen, wie inkasso bfs die Schulden des Erblassers beim Erben eintreibt.

Generell raten Experten jedem Erben jedoch immer, ein Erbe lieber auszuschlagen, wenn Schulden damit verbunden sind. Auch relativ geringe Schulden können bei nicht fachgerechtem Handeln zu einer großen Schuldenfalle oder mitunter zu einer unüberwindbaren Herausforderung für den Betroffenen werden. Rechtlicher Beistand ist immer von Vorteil, um diese Frage zweifelsfrei klären zu können.